PSP White-label (PSD2) – Mehrwertdienste für Ihre Kunden
Die zweite Zahlungsdiensterichtlinie (EU) 2015/2366 (kurz: PSD2) ersetzte ab dem 14. September 2019 die bislang geltende Zahlungsdiensterichtlinie (PSD1) und entwickelte diese deutlich weiter.
Sie ebnete so den Weg für die Entwicklung neuer und innovativer Bezahlsysteme und trägt gleichzeitig den gestiegenen Anforderungen an Datenschutz und Sicherheit von elektronischen Zahlungen Rechnung.
Neben der Sicherheit für den Endkunden bringt die Richtlinie für Zahlungsdienstleister (Payment Service Provider, kurz: PSP) eine Vielzahl von Chancen mit sich. Damit beendet PSD2 die Monopol-Stellung der Banken und Sparkassen auf Kontoinformationen.
Als zertifizierter Zahlungsdienstleister sind wir in der Lage, Ihnen diverse Mehrwertdienste auf Basis der PSD2 anzubieten. Greifen Sie in Echtzeit einfach und sicher auf Kontodaten zu.
Zahlungsauslösedienst und Kontoinformationsdienst mit Pagateq
Der Zugriff auf Onlinekonten erleichtert viele Prozesse und es entstehen neue Anwendungsfälle. Ob Sie Ihren Kunden nun gleich umfassende Finanzanalysen zur Verfügung stellen, Ihren Onboardingprozess vereinfachen oder einfach nur Zahlungen abwickeln wollen - wir liefern Ihnen den passenden Service hierzu:
Zahlungsauslösedienst (PIS) – direkte Auslösung von Bezahlungen
Über den Zahlungsauslösedienst wird der Rechnungsbetrag vom Kunden im Rahmen des Bestellprozesses direkt bei seiner Hausbank zur Überweisung an den Händler angewiesen und freigegeben.
Der Händler erhält direkt im Anschluss eine Ausführungsbestätigung. Wir stehen als Zahlungsauslösedienstleiter immer an Ihrer Seite.
Kontoinformationsdienst (AIS) - Gewährung von Zugriff auf Kontodaten
Dieser Dienst ermöglicht es, Kunden eine aggregierte Übersicht all ihrer Finanzdaten zur Verfügung zu stellen. Hierfür werden, bei allen für diesen Kunden tätigen Banken, die Kontodaten abgefragt. Voraussetzung: Die Zahlungskonten sind online erreichbar und der Kontoinhaber hat dem Verfahren zugestimmt. Der Zugriff auf einzelne oder alle Konten kann jederzeit widerrufen werden.
Mit unserer API haben Sie Zugriff auf alle relevanten Banken in Deutschland. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie eine eigene PSD2-Lizenz haben oder unsere Lizenz nutzen möchten. Wir unterstützen als Kontoinformationsdienstleister beide Anwendungsfälle.
Weitere Länder sind bereits in Planung!
Wir haben Sie neugierig gemacht? Dann kontaktieren Sie uns gern!
Was ist die Payment Service Directive 2 (PSD2)?
Die EU-Richtlinie PSD2 betrifft u. a. alle digitalen Zahlungsarten.
PSD steht dabei für Payment Service Directive (Zahlungsdiensterichtlinie), mit der die Europäische Union (EU) das Verhältnis sämtlicher Zahlungsdienstleister neu regelt. Hierbei geht es vor allem um:
die Erhöhung der Sicherheit im Zahlungsverkehr,
die Stärkung des Verbraucherschutzes,
die Förderung von Innovationen und
die Steigerung des Wettbewerbs im Markt.
Das erklärte Ziel der EU ist es, alle Zahlungsdienstleister – ob etablierte Banken und Sparkassen oder Fintechs – in Zukunft unter denselben Rahmenbedingungen agieren zu lassen.
Welche Auswirkungen hat PSD2 für Banken, Drittanbieter und Verbraucher?
Zur Stärkung des Verbraucherschutzes fordert die PSD2 insbesondere die „starke Kundenauthentifizierung“. Hierfür schreibt die neue Richtlinie die nachstehenden drei Faktorengruppen vor:
Wissen (z. B. Passwort),
Besitz (z. B. Smartphone oder einmaliges Passwort) und
Identität/Inhärenz (z. B. Fingerabdruck).
Wie die zusätzliche Authentifizierung für den einzelnen Kunden genau aussieht, legt dabei die jeweilige Bank fest.
Bei jeder Zahlung müssen zwei Faktoren aus den vorgenannten Gruppen abgefragt werden. Die zweistufige Verifizierung hilft Kunden, ihre Zahlung bei Online-Einkäufen noch sicherer zu gestalten. Daraus resultierend mussten auch die etablierten 3DS-Verfahren der Kreditkarten-Schemes weiterentwickelt werden.