Kontenabrufsystem nach §24c KWG

Die Anschläge vom 11. September 2001 haben gezeigt, dass die Bekämpfung von Terrorismusfinanzierung, Geldwäsche sowie unerlaubtem Betreiben von Bank-, Versicherungs- und Finanzdienstleistungsgeschäften von zentraler Bedeutung für die Wahrung von Frieden und Sicherheit sind.

So ist am 1. April 2003 der § 24c im Kreditwesengesetz (KWG) in Kraft getreten, der die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) und das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) in die Lage versetzt, entsprechende Recherchearbeiten zentral durchzuführen.

Um diese zentralen Recherchen zu ermöglichen, sind deutsche Kreditinstitute seit Inkrafttreten des § 24c KWG verpflichtet, eine zentrale Datei von allen in Deutschland geführten Konten und Depots für entsprechende Abfragen vorzuhalten.

Welche Daten müssen im Kontoabrufverfahren angegeben werden?

In diesem Abrufsystem werden folgende Daten je geführtem Konto/Depot gelistet:

  • Konto-/Depotnummer

  • der Tag der Errichtung und Auflösung

  • die Namen und Geburtsdaten der jeweiligen Inhaber und Verfügungsberechtigten

  • die Namen und die Anschriften der abweichend wirtschaftlich Berechtigten

Wichtig: Kontostände sowie Kontobewegungen werden hier nicht geführt!

Sie suchen weiterführende Informationen zum Kontenabrufverfahren nach § 24c KWG?

Dann schauen Sie hier!

Die Vorteile des Kontenabrufsystems von Pagateq

Um Ihren gesetzlichen Verpflichtungen nachzukommen, können sich Institute auch eines Dienstleisters bedienen.

Für die öffentlich-rechtlichen Banken, aber auch weitere Institute, haben wir ein solches zentrales Abrufsystem mit den entsprechenden ein- und ausgehenden Schnittstellen nach den Vorgaben von BaFin und BZSt aufgebaut.

Vorteile des Systems:

  • tagesaktuell

  • ausfallsicher

  • hochverfügbar

Deshalb sollten Sie sich für Pagateq entscheiden: Sie kümmern sich um Ihren Datenbestand – wir übernehmen den Rest!

Durch unsere Nähe zur Deutschen Kreditwirtschaft werden wir bereits in der Planungsphase in bevorstehende regulatorische Änderungen eingebunden. So ist es uns möglich, notwendige Anpassungen am Abrufsystem frühzeitig einzuplanen. Sollten doch einmal Veränderungen an Ihren Systemen oder Datenbeständen notwendig sein, stehen wir Ihnen beratend zur Seite.

Damit haben Sie die Sicherheit, immer den gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.

Sie möchten mehr über unser Abrufsystem und unseren Service erfahren? Dann schreiben Sie uns. Wir freuen uns darauf, Sie kennenzulernen!

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